Für eine Förderung durch effeSTRADA+ müssen die folgenden Qualitätskriterien eingehalten werden.
Allfällige Abweichungen sind zu kommunizieren und zu begründen.
Generelle Anforderungen an die LED-Leuchten
01 | ENEC-Prüfung bei den Haupttypen einer Leuchtenfamilie (Standardprodukte) |
02 | CE- und EMC-Zeichen bei modifizierten Leuchten, ausgehend vom ENEC-geprüftem Standardprodukt |
03 | Bei integrierter WiFi-Steuerung oder ähnlichen Steuerungen muss ein EMC-Nachweis erbracht werden |
04 | Schutzart IP66 oder höher |
05 | Risk Class 0 oder 1 (Photobiological safety, EN 62471) empfohlen |
06 | Schutzklasse I oder II |
07 | Mindestens 5 Jahre Garantie (es gelten die AGBs der Leuchtenhersteller) |
08 | Lebensdauer > 50‘000 h L80 B10 bei 25 °C Umgebungstemperatur |
09 | Lichtverschmutzung / ULOR (Upper Light Output Ratio) < 0.5% |
10 | Lichtverteilungskurven eines zertifizierten Labors |
11 | Lichtverteilungskurven müssen in einem der üblichen Formate (ldt, ies oder ähnlich) und in elektronischer Form verfügbar sein |
12 | Die Datenblätter der Produkte sind als Download verfügbar oder kurzfristig auf Anfrage erhältlich |
13 | Die Lichtausbeute der Leuchte muss mindestens 100 lm/W betragen |
Generelle Anforderungen an Elektronik und Steuerung
14 | Driver und Steuerungskomponenten müssen den aktuell gültigen Normen entsprechen |
15 | Nur intelligente Systeme aus folgenden drei Kategorien sind zulässig: |
| a | Sensorik (z. B. Fotozellen, Bewegungsmelder, Radar) |
| b | Telemanagement |
| c | Autarke Steuerungen mit frei programmierbaren Vorschaltgeräten oder mindestens 3 einstellbaren Dimmstufen |
Ein- und Ausschaltung
16 | Ein- und Ausschaltsysteme der Strassenbeleuchtung müssen sich dem Umgebungslicht anpassen. Zulässig sind: |
| a | Dämmerungsschalter |
| b | Zeitschaltuhr mit astronomischem Kalender |
| c | Signal welches vom Elektrizitätswerk zur Verfügung gestellt wird |
| d | Der Einsatz von anderen Systemen ist zu begründen |