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Liste der Qualitätskriterien für
LED-Leuchten und Steuerungen:

Für eine Förderung durch effeSTRADA+ müssen die folgenden Qualitätskriterien eingehalten werden.
Allfällige Abweichungen sind zu kommunizieren und zu begründen.

Generelle Anforderungen an die LED-Leuchten

01ENEC-Prüfung bei den Haupttypen einer Leuchtenfamilie (Standardprodukte)
02CE- und EMC-Zeichen bei modifizierten Leuchten, ausgehend vom ENEC-geprüftem Standardprodukt
03Bei integrierter WiFi-Steuerung oder ähnlichen Steuerungen muss ein EMC-Nachweis erbracht werden
04Schutzart IP66 oder höher
05Risk Class 0 oder 1 (Photobiological safety, EN 62471) empfohlen
06Schutzklasse I oder II
07Mindestens 5 Jahre Garantie (es gelten die AGBs der Leuchtenhersteller)
08Lebensdauer > 50‘000 h L80 B10 bei 25 °C Umgebungstemperatur
09Lichtverschmutzung / ULOR (Upper Light Output Ratio) < 0.5%
10Lichtverteilungskurven eines zertifizierten Labors
11Lichtverteilungskurven müssen in einem der üblichen Formate (ldt, ies oder ähnlich) und in elektronischer Form verfügbar sein
12Die Datenblätter der Produkte sind als Download verfügbar oder kurzfristig auf Anfrage erhältlich
13Die Lichtausbeute der Leuchte muss mindestens 100 lm/W betragen

Generelle Anforderungen an Elektronik und Steuerung

14Driver und Steuerungskomponenten müssen den aktuell gültigen Normen entsprechen
15Nur intelligente Systeme aus folgenden drei Kategorien sind zulässig:
aSensorik (z. B. Fotozellen, Bewegungsmelder, Radar)
bTelemanagement
cAutarke Steuerungen mit frei programmierbaren Vorschaltgeräten oder mindestens 3 einstellbaren Dimmstufen

Ein- und Ausschaltung

16Ein- und Ausschaltsysteme der Strassenbeleuchtung müssen sich dem Umgebungslicht anpassen. Zulässig sind:
aDämmerungsschalter
bZeitschaltuhr mit astronomischem Kalender
cSignal welches vom Elektrizitätswerk zur Verfügung gestellt wird
dDer Einsatz von anderen Systemen ist zu begründen